Wissenswertes zum Thema Abbrucharbeiten

Jeder hat bestimmt schon einmal von Abbrucharbeiten gehört, oder sogar gesehen, wenn diese durchgeführt werden. Doch nur die Wenigsten wissen, was sich hinter dieser Arbeit genau verbirgt. Darum klärt dieser Beitrag über alles Wissenswerte rund um den Abbruch und die damit verbunden Arbeiten auf.

Grundlegende Informationen

Bei Abbrucharbeiten werden nicht funktionstüchtige oder benötigte Bauwerke, Teile von Bauwerken oder auch technische Anlagen abgetragen. Auf den Baustellen entstehen dabei im Regelfall Bauabfälle und Abbruchabfälle, die als Baurestmasse bezeichnet werden. Vor jedem Abbruch muss die Baustelle auf die Standsicherheit und Tragfähigkeit überprüft werden. Nur erfahrene und fachlich geeignete Personen dürfen diese Arbeiten vornehmen, darum sieht man auch immer nur offizielle Firmen auf einer Baustelle, wenn der Abbruch vonstattengeht. Die Unternehmen, die diese Arbeiten durchführen, müssen über die notwendigen Einrichtungen und Geräte verfügen, ansonsten darf der Abbruch nicht stattfinden.

Vor einem Abbruch muss das Unternehmen eine baustellenbezogene Beurteilung der Gefährdung durchführen und mit den Abbrucharbeiten darf erst dann begonnen werden, wenn die schriftliche Abbruchanweisung vorliegt. Eine Person hat die Aufsicht über den gesamten Abbruch, egal ob Sprengung, Demontage, der Umgang mit Gefahrstoffen oder mit Gebäudeschadstoffen. Ein Gehörschutz sollte von allen Personen, die sich auf der Baustelle befinden, getragen werden. Bei einem Abbruch ist die Kampfmittelfreiheit stets sicherzustellen, um Eigen- und Fremdgefährdung ausschließen zu können.


Die zu treffenden Schutzmaßnahmen

Vor dem Beginn der Abbrucharbeiten ist der bauliche Zustand, des abzureißenden Bauwerkes und aller angrenzender Bauteile zu untersuchen. Das muss in statischer sowie konstruktiver Hinsicht erfolgen, je nach Lage ist ein sogenannter Abbruchstatiker einzubeziehen. Des Weiteren ist es essenziell, die Lage und den Zustand vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen festzustellen, bevor der Abbruch beginnt. Je nach örtlicher Lage kommen verschiedene Möglichkeiten des Abbruchverfahrens zur Anwendung. Neben dem Pressschneiden und der Demontage kann auch das Sprengen, Eindrücken, Diamantbohren und -sägen sowie das Reißen angewendet werden. Ein weiterer Punkt, der vor einem Abbruch geklärt werden muss, ist der Umgang und die Entsorgung etwaiger Gebäudestoffen und biologischen Arbeitsstoffen.


Hinweise zur Durchführung der Arbeiten

Das Objekt muss ständig beobachtet werden, kein Arbeiter darf nebenher andere Arbeiten erledigen. Sollte es zu plötzlich auftretenden Gefahren kommen, ist die Arbeit sofort niederzulegen. Strikt zu vermeiden ist, das Unterhöhlen oder ein Einschlitzen von Bauteile, die das gesamte Gebäude zum Einsturz bringen könnten. Die Sicherheit aller Personen muss stets gewährleistet sein, das heißt auch eine gegenseitige Vermeidung von Gefahren. Es dürfen sich keine Personen im unmittelbaren Gefahrenbereich aufhalten. Sämtliche Fluchtwege und Verkehrswege sind vom Abbruchmaterial freizuhalten. Der Gefahrenbereich muss immer abgesperrt und/oder durch Warnpfosten gesichert sein. Das Abbruchmaterial muss nach den geltenden Abfall- und Umweltrechtlichen Bestimmungen getrennt, verwertet oder entsorgt werden.

 

Weiterführende Informationen hierzu können Sie beispielsweise auf der Webseite der Sava Abbruch GmbH finden.

 


Teilen