Abschleppdienst: der Retter in der Not
Was ist ein Abschleppdienst?
Bei einem Abschleppdienst handelt es sich um ein Unternehmen oder eine Firma, die sich auf das Abschleppen von unterschiedlichen Fahrzeugen spezialisiert hat. Neben der Tätigkeit des Abschleppens werden die Fahrzeuge auch geborgen, zu bestimmten Orten transportiert und sichergestellt.
Welche Voraussetzungen benötigt ein Abschleppdienst als Dienstleistungsunternehmen?
Ein Unternehmen, welches sich auf das Abschleppen von Fahrzeugen spezialisiert hat, benötigt erst einmal einige große Transportfahrzeuge. Diese Transportfahrzeuge müssen so beschaffen sein, dass andere Autos auf diese aufgeladen werden können. Außerdem muss das Personal gut geschult im Umgang mit dem Aufladen der Autos und insbesondere im Umgang mit der Ladungssicherheit sein. Dabei müssen die Mitarbeiter vor allem möglichst viele Modelle an Autos kennen und wissen, wie diese verladen und gesichert werden müssen. Hinzukommend muss ein solches Dienstleistungsunternehmen über ein sicheres Betriebsgelände verfügen, wo die abgeschleppten Kraftfahrzeuge bis zu deren Abholung durch den Eigentümer gelagert und sichergestellt werden können. Für die Bergung bestimmter Fahrzeuge nach einem Unfall sind zumeist Fahrzeuge notwendig, die über einen leistungsstarken Ladekran verfügen. Häufig verfügen diese Fahrzeuge auch über erforderliche Anschlagmittel sowie über zugstarke Bergwinden.
Wer kann einen solchen Dienst beauftragen?
Ein Abschleppdienst kann von Privatpersonen als auch von Amtsträgern einer Behörde beauftragt werden. Bei der Behörde handelt es sich zumeist um eine Polizeibehörde oder eine Ordnungsbehörde, welche zu der Beauftragung einer Ermächtigungsgrundlage bedürfen. Diese Ermächtigungsgrundlage ist in der Regel gegeben. Ein Auftrag von Privatpersonen liegt zumeist bei Pannen oder Unfällen mit dem eigenen Fahrzeug vor. Außerdem könnte aber auch Dritte als Privatperson den Abschleppdienstleister beauftragen, um fremde Fahrzeuge aus dem Weg zu räumen. Dies ist besonders häufig der Fall, wenn Grundstückseigentümer sich gegen Falschparker wehren wollen oder wenn das eigene Fahrzeug eingeparkt wurde. Das heißt es können Kraftfahrzeuge, die unbefugt auf einem fremden Grundstück abgestellt wurden, abgeschleppt werden.
Schutzbriefe zur Deckung der Abschleppkosten
Jedem Autofahrer kann ein Unfall passieren und bei jeder Autofahrt können Pannen auftreten. Um die Abschleppkosten in einer solchen Situation nicht tragen zu müssen, sichern sich viele Autofahrer bereits vor Eintritt einer Panne oder eines Unfalles in Bezug auf diese Kosten ab. Hierfür können nämlich im Vorhinein Schutzbriefe im Rahmen der Autoversicherungen ausgefüllt und abgeschlossen werden. Ist im Schutzbrief und in der Zahlung monatlicher Kosten oder Mitglieds- oder Versicherungsbeiträgen bereits ein Anteil für die Abschleppkosten dabei, so sind diese bereits durch die monatliche Zahlung abgegolten. Dies kann sehr sinnvoll sein, da die Abschleppkosten im Zweifelsfall nicht gerade mit einer geringen Höhe bestechen.
24-Stundenservice der Abschleppdienstleister
In der Regel sind Abschleppdienstleister rund um die Uhr erreichbar. Eine Beauftragung eines solchen Dienstes ist also im Prinzip 365 Tage im Jahr und zu jeder Uhrzeit möglich. Dies ist besonders praktisch, da jederzeit sich Unfälle oder Pannen ereignen können.
Weitere Informationen kann auf Seiten wie, von Bissinger GmbH Abschleppdienst-PKW/LKW, nachgelesen werden.
Teilen